Update: Kantonale Richtlinien für Veranstaltungen

06.03.2020

Veranstaltungen in Räumen, die eine Bestuhlung aufweisen, sind mit bis maximal 300 Personen erlaubt! Im Auftrag des Gesundheitsamtes informieren wir Sie über folgende Verhaltensregeln in unseren Räumlichkeiten:

•    besonders gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) wird empfohlen, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen
•    An der Veranstaltung erfolgt eine aktive Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene. Der offizielle BAG Flyer ist gut sichtbar angebracht und wird auf der Leinwand eingeblendet.
•    Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, werden aufgefordert, die Veranstaltung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen.


Im Übrigen verweisen wir auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit.

Wir wünschen Ihnen unterhaltsame Kinostunden